24.11.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Vertrags(zahn-)arztrecht
Hat ein Vertrags(zahn-)arzt eine hälftige Zulassung, kann er auch eine zweite hälftige Zulassung erhalten, wenn er die übrigen Voraussetzungen erfüllt. Dabei spielt es keine Rolle, ob er die Zulassung selbst beschränkt oder ob er sie schon beschränkt erworben hat. Für eine Versagung der weiteren halben Zulassung gibt es keine Rechtsgrundlage (Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 11.2.2015, Az. B 6 KA 11/14 R).
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24.11.2015 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Als „Akutes Coronar-Syndrom“ (ACS) werden unterschiedliche unmittelbar lebensbedrohende Stadien und Syndrome der koronaren Herzerkrankung bezeichnet. Im akuten Stadium lassen sich diese Syndrome nicht immer sicher differenzieren. Man könnte es auch eine Art Arbeitsdiagnose nennen. Zu den verschiedenen klinischen Formen werden aktuell die instabile Angina pectoris gezählt, der (non ST-segment-elevation myocardial infarction), der (ST-segment-elevation myocardial infarction) und der ...
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24.11.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Berufsrecht
Praxisinhaber dürfen unter bestimmten Umständen mit Einwilligung von Patientenseite Rezepte unmittelbar nach deren Ausstellung an Apotheken weiterleiten. Dies hat das Landgericht (LG) Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) entschieden (Urteil vom 25.9.2015, Az. 3 O 22/15). Die Rechtsfrage ist allerdings noch nicht endgültig geklärt, da die klageführende Wettbewerbszentrale Berufung angekündigt hat.
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24.11.2015 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2016
Die große EBM-Reform ist bekanntlich auf den 1. Juli 2017 verschoben worden (lesen Sie dazu AAA 11/2015, Seite 5). Allerdings enthalten die bereits beschlossenen Gesetze und die im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzesvorhaben aus dem Bundesgesundheitsministerium einige für die Kassenabrechnung bedeutsame Regelungen, die zum Teil schon im kommenden Jahr in Kraft treten dürfen. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, mit denen im Jahre 2016 zu rechnen ...
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23.11.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Organisation
Praxisalltag, das heißt einfach immer wiederkehrende Aufgaben. Hierher gehört auch die notwendige und an verschiedenen Stellen (Berufsordnung, SGB V) geforderte Dokumentation im Rahmen der Behandlung von Patienten. Diese ist oft zeitraubend und wiederholt sich mehrfach an einem Tag. Mithilfe von Textbausteinen lässt sich hier viel Zeit einsparen.
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23.11.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Bürokratieabbau
Der Bürokratieabbau in der vertragsärztlichen Versorgung schreitet voran: Nachdem zum 1. April 2016 das zweistufige Verfahren für die Einleitung medizinischer Reha-Maßnahmen vereinfacht wird (lesen Sie dazu AAA 11/2015, Seite 15), haben sich KBV und Krankenkassen jetzt darauf verständigt, die Prüfung der ärztlichen Dokumentation von Akupunkturbehandlungen für zwei Jahre auszusetzen.
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20.11.2015 · Fachbeitrag aus AAA · IGeL für Kinderärzte
Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind etwa 12 bis 15 Prozent der Kinder in Deutschland übergewichtig. Kinderärzte wissen, dass das Übergewicht in nur wenigen Fällen durch eine Erkrankung, sondern bei prädisponierenden Faktoren durch Fehlernährung und Bewegungsmangel bedingt ist. Meist fällt das Übergewicht beim Kinderarzt anlässlich einer Früherkennungsuntersuchung auf und wird dann mit der Begleitperson besprochen. Oft weisen die Eltern aber auch schon ...
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20.11.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Reform
In AAA 08/2015, Seite 2 hatten wir Einschätzungen dazu gegeben, was in einer neuen GOÄ zu erwarten wäre. Inzwischen kann Einiges präzisiert werden. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, bitten wir Sie, den Beitrag aus der August-Ausgabe mit heranzuziehen. Wir beschränken uns hier auf die vorgesehenen Änderungen im Paragraphenteil der GOÄ. Damit im Zusammenhang stehen vorgesehene Änderungen in der Bundesärzteordnung (BÄO), die jedoch wenig mit der eigentlichen Abrechnung zu tun ...
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19.11.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Berufsrecht
Auf Betreiben mehrerer Heilpraktikerverbände hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einem Physiotherapeuten untersagt, gewerbsmäßig die Osteopathie selbst oder durch Angestellte auszuüben und dafür zu werben, solange er nicht als Arzt approbiert oder in Besitz einer Heilpraktikererlaubnis ist (Urteil vom 8.9.2015, Az. I-20 U 236/13).
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19.11.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum
Frage: Vor geplanten ambulanten Operationen berechnen wir die Operationsvorbereitung altersabhängig mit den EBM-Nrn. 31010 bis 31013. Wenn die geplanten Eingriffe nach unserer Einschätzung ambulant oder belegärztlich in Narkose oder rückenmarksnaher Regionalanästhesie erbracht werden, können wir die Labor-Ausnahmekennziffer 32016 ansetzen. Die in diesen Fällen erbrachten Laborleistungen werden dann nicht auf das Laborbudget angerechnet. Nur, was macht der Ansatz der 32016 für einen ...
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