08.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Die Anforderungen an Ärzte zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen des Abschnitts 30.12 EBM (Spezielle Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von MRSA) waren bisher im Anhang zum Abschnitt 30.12 geregelt. Dieser Anhang wurde zum 1. Juli 2016 weitgehend inhaltsgleich in die neue Qualitätssicherungsvereinbarung übernommen.
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02.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Die Substitutionsbehandlung von Opiatabhängigen stellt den niedergelassenen Arzt in jeglicher Hinsicht vor schwierige und vielfältige Aufgaben. Nicht nur dass die betroffenen Patienten ein teilweise problematisches Klientel darstellen, sie haben auch einen hohen Beratungsbedarf. Leistungen, die im Zusammenhang mit der Substitutionsbehandlung anfallen, sind – mit Ausnahme der Laboruntersuchungen – ausschließlich nach den Nrn. 01950 bis 01956 EBM bzw. bei diamorphingestützter Behandlung ...
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02.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2016
Die neuen Nrn. 30980ff. EBM für die spezielle geriatrische Diagnostik und Versorgung können nicht bei jedem geriatrischen Patienten mit Abrechnung der Nrn. 03360 und 03362 EBM angesetzt werden. Die folgende Tabelle verdeutlicht die Unterschiede.
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02.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Arzneimittel-Richtlinie
Mit Beschluss vom 21. April 2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weitere acht Wirkstoffe – drei Opioidanalgetika mit verzögerter Wirkstofffreisetzung, vier Antiepileptika sowie Phenprocoumon – in die Anlage VII Teil B (Substitutionsausschlussliste, SAL) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgenommen. Arzneimittel mit diesen Wirkstoffen in den genannten Darreichungsformen dürfen von Apotheken künftig nicht mehr gegen entsprechende wirkstoffgleiche Arzneimittel ausgetauscht ...
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02.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2016
Die vier neuen Gebührenordnungspositionen 30981, 30984, 30985 und 30986 können nur von (Haus-)Ärzten mit geriatrischer Zusatzqualifikation berechnet werden. Diese Ärzte benötigen zur Abrechnung dieser Positionen zudem eine spezielle Abrechnungsgenehmigung ihrer KV auf Basis der „Qualitätssicherungsvereinbarung Spezialisierte geriatrische Diagnostik gemäß § 135 Abs. 2 SGB V“. Diese Qualitätssicherungsvereinbarung ist inzwischen beschlossen worden, nachfolgend die wesentlichen ...
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02.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Ein Kreislaufkollaps tritt als Folge unterschiedlichster kardio- oder neurogener Störungen auf und ist häufig die Ursache einer plötzlich einsetzenden Bewusstlosigkeit. Eine ausführliche Diagnostik und Differentialdiagnostik sind wegen der zu treffenden therapeutischen Konsequenzen unbedingt erforderlich. Die Diagnostik lässt sich aus den Umständen ableiten, wobei jedoch fast immer auf die Fremdanamnese zurückgegriffen werden muss.
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02.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2016
Berichte in den Medien über die Zusammenhänge zwischen Gebärmutterhalskrebs und dem Befall mit humanen Papillomviren (HPV) veranlassen immer mehr Frauen, sich nicht nur bei ihrem Gynäkologen sondern auch bei ihrem Hausarzt beraten zu lassen und um eine entsprechende Untersuchung zu bitten (HPV-Nachweis). Auch Männer, die über die Medien (meist unzureichend) über Infektionen mit HPV informiert sind, bitten um eine Untersuchung auf HPV, sei es, weil sie wissen wollen, ob sie Überträger ...
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02.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Der GOÄ-Spiegel
Im GOÄ-Spiegel greifen wir Fragestellungen aus GOÄ-Seminaren und Leserzuschriften auf.
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02.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Der Abrechnung der Nr. 33076 EBM neben der Nr. 33072 EBM steht Ziffer 2.1.3 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM entgegen. Danach ist die Abrechnung einer Gebührenordnungsposition (GOP) dann ausgeschlossen, wenn deren obligater Leistungsinhalt vollständiger Bestandteil einer anderen berechneten GOP ist. Dies entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg mit Urteil vom 16. März 2016 (Az. L 5 KA 3799/13).
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02.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenarztrecht
Vergleichsvorschläge der Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen von Plausibilitätsprüfungen sind gelegentlich mit Vorsicht zu genießen und sollten keinesfalls voreilig akzeptiert werden, wie der folgende Fall zeigt.
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