27.06.2014 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Verspätete Übermittlung der Verordnungsdaten hemmt Ausschlussfrist nicht
Eine verspätete Übermittlung der Verordnungsdaten im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen führt nicht zu einer Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 14. Mai 2014 (Az. B 6 KA 13/13 R).
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