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  • · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Überschreiten von Profilzeitgrenzen rechtfertigt Regress

    (mitgeteilt von RA, FA für MedR Sören Kleinke, Wiss. Mit. Dipl. iur. Stephan Peters, Kanzlei am Ärztehaus, Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de)

    | Das Sozialgericht Marburg hat durch Beschluss vom 25. Mai 2012 festgestellt, dass bei der Honorarberichtigung aufgrund zeitbezogener Plausibilitätsprüfung Tages- und Quartalsprofilzeiten ein geeignetes Beweismittel zum Nachweis fehlerhafter Abrechnungen darstellen (Az: S 12 KA 217/12 ER). |

    Tages- und Quartalsprofile seien zum Nachweis einer nicht ordnungsgemäßen Leistungserbringung geeignet. Insbesondere bei einzelnen Tagesprofilen von über 16 Stunden, bzw. bei drei Tagesprofilen von über 12 Stunden im Quartal oder einem Quartalszeitprofil von insgesamt über 780 Stunden liege eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht mehr vor, so die Richter.

     

    PRAXISHINWEIS | Das Urteil bestätigt die strikte Handhabung auffälliger Tages- und Quartalsprofilzeiten seitens der Rechtsprechung und sollte Anlass zur Sensibilisierung in Bezug auf die unbedingte Einhaltung dieser Zeitprofile sein. Betroffenen Ärzten drohen bei Auffälligkeiten nicht nur erhebliche finanzielle Folgen durch Regressansprüche, sondern auch berufs- und strafrechtliche Sanktionen bis hin zur Entziehung der kassenärztlichen Zulassung sowie derApprobation. Bei Überschreitungen der angeführten Richtwerte sollte unter Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung der Dialog mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung gesucht werden, um Konfliktfälle außergerichtlich zu lösen und Strategien zur Vermeidung weiterer Profilüberschreitungen zu entwickeln.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 2 | ID 35016380