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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Termin-Ausfallgebühr: Bei welchen Patienten und in welcher Höhe?

    | FRAGE: „Kann eine Ausfallgebühr bei allen Patienten oder nur bei Privatpatienten verlangt werden? Und wie hoch darf diese Gebühr sein?“ |

     

    Antwort: Grundsätzlich gibt es einen Erstattungsanspruch auch gegenüber Kassenpatienten. Allerdings ist eine Abrechnung der Ausfallgebühr nur gegenüber dem Patienten und nicht gegenüber der KV oder der Krankenversicherung möglich.

     

    Voraussetzung für eine solche Forderung ist grundsätzlich, dass

    • ein fester Termin für den Patienten vereinbart und
    • freigehalten wurde,
    • dieses mit dem Hinweis kommuniziert wurde, wie die Modalitäten der Absage zu erfolgen haben, und
    • die Vereinbarung schriftlich geschlossen wurde.

     

    Zur Höhe der Ausfallgebühr gibt es leider keine einheitlichen Regelungen. Fraglich ist zunächst, ob ein echter Schaden im Sinne eines wirtschaftlichen Minus entstanden ist. Dafür ist erforderlich, dass keine Kompensation durch eine andere Behandlung erfolgt ist. Bestreitet der Patient den Schaden, so muss der Arzt diesen belegen.

     

    Zur konkreten Höhe der Vergütung gibt es unterschiedliche Urteile. Grundsätzlich gilt, dass auch eine Pauschale verlangt werden kann. Die Pauschale entspricht dann dem durchschnittlichen Umsatz pro Zeiteinheit bzw. bei einem „Durchschnittspatienten“. Dabei wird es auch keine Probleme mit der Angemessenheit geben. Das wird sich regelmäßig ohne großen Aufwand errechnen lassen.

     

    Wenn keine Pauschale verlangt wird, sind ersparte Aufwendungen (Sachkosten) abzuziehen.

     

    • Ausblick

    Fraglich ist, wann richtungsweisende Urteile zu erwarten sind ‒ nach der Zivilprozessordnung ist eine Berufung erst ab einem Streitwert über 600 Euro zulässig. Die Verfahren bleiben daher bei den Amtsgerichten hängen.

     

    (beantwortet von RAin, FAin MedizinR Dr. Birgit Schröder, Hamburg)

     

    Weiterführende Hinweise

    • Zeit ist Geld ‒ Rechtliches zum Thema Ausfallgebühr (AAA, online unter iww.de/s4400)
    • Der „Ernstfall“ ist eingetreten: Diese Punkte sollten Sie bei der Rechnung für ein Ausfallhonorar beachten (AAA, online unter iww.de/s4998)
    • Eine Muster-Terminvereinbarung steht im Downloadbereich von AAA für Sie bereit unter iww.de/s4401.
    Quelle: Ausgabe 06 / 2021 | Seite 16 | ID 47154905