· Fachbeitrag · Kooperationen
Lohnt sich die Teilnahme an Praxisnetzen?
von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht Babette Christophers LL.M., Münster, aesculaw.de
| Praxisnetze sind regionale Zusammenschlüsse von Vertragsärzten verschiedener Fachrichtungen, Psychologischen Psychotherapeuten und ggf. weiteren Leistungserbringern, wobei die Selbstständigkeit der einzelnen Leistungserbringer bewahrt bleibt. Welche Vorteile sich für Hausärzte ergeben, die sich einem solchen Praxisnetz anschließen und was dabei zu bedenken ist, lesen Sie im Beitrag. |
Vorteile für die teilnehmenden Leistungserbringer
Um als Praxisnetz einen fachübergreifenden, interdisziplinären Zusammenschluss von Ärztinnen und Ärzten zu bilden, müssen mindestens drei Fachgruppen im Praxisnetz vertreten sein ‒ darunter auf jeden Fall Hausärzte. Die Ausgestaltung von Praxisnetzen kann sehr unterschiedlich ausfallen. Sie reicht von regelmäßigen, losen Treffen aus Qualitätszirkeln über genossenschaftliche bzw. genossenschaftsähnliche Einkaufsgemeinschaften bis hin zur Gründung von Gesundheitsunternehmen. Praxisnetze können als eingetragener Verein (e.V.), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eingetragene Genossenschaft oder auch GmbH gegründet werden ‒ je nach Zielsetzung und Verbindlichkeit. Versorgungsbezogene Zielsetzungen sind ebenso zu finden, wie ökonomische oder berufspolitische Intentionen. Neben einem Zusammenschluss von Arztpraxen sind auch Verbünde mit Krankenhäusern oder anderen Leistungsanbietern wie Apotheken oder Physiotherapeuten möglich. Die Zusammenarbeit kann ebenso auf lokaler wie auf regionaler Ebene organisiert sein. Auch Haftungsfragen und die jeweilige Berufsordnung spielen bei der Wahl der Rechtsform eine Rolle.
Für die Gründung eines Praxisnetzes spricht:
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