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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Keine Briefkosten für Labor neben der Versandpauschale

    | Eine Laborpraxis hatte - soweit sie das Ergebnis der pathologischen Untersuchung auch an Dritte, etwa den Hausarzt des Patienten, übersandte - nicht nur die Versandpauschale nach der EBM-Nr. 40100 angesetzt, sondern auch die Nr. 40120 (Versendung von Briefen etc.) - zu Unrecht, wie das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Fällen befand (Entscheidungen vom 11.12.2013, Az. B 6 KA 14/13 und B 6 KA 18/13). |

     

    Die Wendung „an den auftragerteilenden Arzt“ in EBM-Nr. 40100 sei nicht so zu verstehen, dass die Versendung des Befundberichts an Dritte den Ansatz der Nr. 40120 ermögliche, sondern nur als Beschreibung des Regelfalls. Bereits früher habe das BSG entschieden, dass in der Versendepauschale der gesamte anfallende Versendungsaufwand des Laborarztes bzw. Pathologen enthalten sei.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 1 | ID 42662359