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  • · Nachricht · Datenschutz

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte zieht Bilanz „ein Jahr DS-GVO“

    | Nachdem die DS-GVO ein Jahr in Kraft ist, hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in einem Tätigkeitsbericht vom 08.05.2019 Bilanz gezogen: Die befürchtete Abmahnwelle ist ausgeblieben. Dennoch gibt es Probleme und Herausforderungen durch die DS-GVO. Für das Gesundheitswesen wurden insbesondere folgende Punkte angesprochen. |

     

    Trotz Forschungsfreiheit darf gerade bei sensiblen Gesundheits- und genetischen Daten der Schutz der betroffenen Personen nicht aus dem Auge verloren werden. Insofern werden auch besondere Anforderungen an die Verarbeitung der Sozialdaten für Forschungszwecke und die Einwiligung der Betroffenen gestellt.

     

    Gegen die elektronischen Patienten- (ePA) und Gesundheits akte (eGA) bestehen keine grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Bedenken. Dennoch ist die Datenhoheit des Versicherten zu schützen. Vorbildlich sind insofern auch die datenschutzrechtlichen Überlegungen der verschiedenen Register im Gesundheitswesen (z. B. Krebsregister, Transplantationsregister).

     

    Im Hinblick auf die Verwendung von Gesundheits-Apps hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Arbeitsgemeinschaft eingerichtet, damit Einzelheiten der Aufklärung der Patienten und Sicherheitsfragen geklärt werden können.

     

    Datenschutzrechtlich bedenklich ist weiterhin der Einsatz von Messenger-Diensten (insbesondere WhatsApp) bei den Sozialversicherungsträgern. Denn hier können gesundheitsbezogene Daten betroffen sein, die nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO einen besonders hohen Schutz genießen.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 45933788