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  • · Nachricht · Coronapandemie

    Löchriger Schutzschirm für Arztpraxen

    | In dem vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) geht es auch um den sogenannten Schutzschirm für Arztpraxen. Die geplanten Anpassungen der Regelungen des vergangenen Jahres 2020 stoßen bei den KVen auf heftige Kritik. |

     

    So kritisierte der KBV-Vorstand, dass Umsatzverluste aus extrabudgetären Leistungen (beispielsweise Vorsorgeleistungen) durch die KVen, also letztlich durch die Ärzte und Psychotherapeuten selbst, ausgeglichen werden sollen. Nach den geplanten Regelungen umfasst der Schutzschirm 2021, mit dem coronabedingte Fallzahlrückgänge in den Praxen aufgefangen werden sollen, nur die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), nicht aber die Präventions- und extrabudgetären Leistungen.

     

    • Schutzschirm 2020

    Im Rahmen des Schutzschirms 2020 waren Ausgleichszahlungen im Bereich der Vergütung extrabudgetärer Leistungen ein zentraler Baustein. Voraussetzung war dabei der Rückgang des Gesamthonorars eines Vertragsarztes um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Die Krankenkassen waren grundsätzlich verpflichtet, den KVen den für diese Ausgleichszahlungen entstehenden Aufwand zu erstatten (AAA 08/2020, Seite 2).

     

    Die Politik lasse die Ärzte vielmehr im Regen stehen, so die KBV. Dr. Andreas Gassen, Vorstandvorsitzender der KBV: „Über 90 Prozent der COVID-Patienten werden von den niedergelassenen Hausärzten und Fachärzten behandelt. Es ist bitter, dass die Politik diesen so wichtigen ersten Schutzwall in der Pandemiebekämpfung nicht stärkt, sondern im Gegenteil sogar sehenden Auges schwächt.“

     

    Weitere Stimmen aus den verschiedenen KV-Bezirken untermauern die Enttäuschung der Ärztschaft über den Schutzschirm 2021.

     

    • KV Baden-Württemberg: „Der Bund und die Länder drücken sich vor der Verantwortung, die ambulante Versorgung aufrecht zu erhalten. Das ist mehr als ein Schlag ins Gesicht der Ärzte und Psychotherapeuten sowie des Praxispersonals.“

     

    • KV Hessen: „Während Niedergelassene ab sofort die Verluste für wichtige Versorgungsleistungen wie ambulante Operationen und Vorsorgeleistungen selbst tragen sollen, werden börsennotierte Klinikkonzerne und angeblich systemrelevante Großkonzerne weiterhin großzügigst alimentiert.“

     

    • KV Niedersachsen: „Praxen werden für ihren Einsatz an vorderster Linie zur Eindämmung und Beherrschung der Pandemie nun auch noch dafür bestraft, weil sie genötigt werden, um ihre wirtschaftliche Existenz zu kämpfen.“

     

    • KV Schleswig Holstein: „Berlin bestraft Ärzte trotz großen Engagements.“
    Quelle: ID 47269412