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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Abrechnung häufiger Hausbesuche bei parenteraler Ernährung

    | Frage: Ich führe tägliche Hausbesuche durch, um eine Infusion zur parenteralen Ernährung bei einem schwerstkranken Patienten anzuhängen. Die Infusion läuft ca. 11 Stunden und dann erfolgt ein zweiter Hausbesuch - unter anderem um die Infusion abzuhängen und den Port durchzuspülen. Die Versicherung des Patienten will mir täglich nur einmal die Besuchsgebühr erstatten. |

     

    Antwort: Grundsätzlich handelt es sich bei dem zweiten Besuch ebenfalls um eine nach GOÄ Ziffer 50 abrechnungsfähige Leistung. Vereinzelt sind jedoch Kostenträger dazu übergegangen, häufige Hausbesuche aus Kostengründen zu beanstanden und fordern vom betroffenen Arzt einen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Da es sich offensichtlich um einen pflegebedürftigen Patienten handelt, gilt es hier gegebenenfalls nachzuweisen, dass mit dem Anlegen bzw. Abhängen der Infusion (und bei Bedarf Spülung des Ports) keinesfalls ein für den Kostenträger eventuell preiswerterer Pflegedienst beauftragt werden kann, sondern dass die Leistungen täglich als ärztliche Maßnahme indiziert sind. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass außer dem reinen Hausbesuch auch zusätzlich die Beratung und die symptombezogene Untersuchung obligate Leistungsbestandteile sind und als ärztliche Leistung von einem beauftragten Pflegedienst nicht erbracht werden können.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 1 | ID 38135940