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  • · Fachbeitrag · IGeL

    Sonografie als Selbstzahlerleistung

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    | Ein Sonografiegerät gehört heutzutage in Deutschland zur Standardausrüstung einer Hausarztpraxis. Eine ausreichende Auslastung des Geräts ist ein Baustein zur wirtschaftlich erfolgreichen Praxisführung. Dazu kann auch die Initiative des Hausarztes beitragen. |

     

     

    Sonografie als Selbstzahlerleistung

    Die Sonografie kommt neben der kurativen Regelversorgung auch als Selbstzahlerleistung infrage. Zunächst ist der Wunsch des Patienten nach einer ‒ medizinisch nicht indizierten ‒ Untersuchung z. B. von Leber, Niere oder Schilddrüse zu nennen, wenn z. B. im Umfeld des Patienten entsprechend schwere Erkrankungen aufgetreten sind. Daneben ist der Einsatz der Sonografie bei Vorsorge- und Tauglichkeitsuntersuchungen jeder Art denkbar; allerdings sollte hier eine entsprechende Indikation vorliegen. Zudem sind auch Serviceangebote der Praxis möglich. Dies können ganz allgemein Sonografieangebote im Rahmen eines praxisspezifischen IGeL-Programms, private Zusatzangebote zum Check-Up oder auch Sondersprechstunden sein.

     

    PRAXISTIPP | Sondersprechstunden könnten z. B. an einem Nachmittag eng getaktet für einen „Leber-Check“ oder einen „Nieren-Check“ durchgeführt werden. Beide Varianten können z. B. als Sono-Labor-Kombination angeboten werden. Diese Sondersprechstunden sollten jedoch praxisintern gut organisiert und kommuniziert werden.