·Fachbeitrag ·BG-Abrechnung
Gebühren in der UV-GOÄ steigen um fünf Prozent ‒ im ersten Schritt
| Die Gebühren der UV-GOÄ für ärztliche Leistungen steigen in den nächsten vier Jahren entsprechend der Grundlohnsummenentwicklung, aber maximal um fünf Prozent pro Jahr. Eine erste Anhebung um fünf Prozent erfolgt bereits zum 01.07.2023! |
Die Gebührungeanhebungen hat die Ständige Gebührenkommission, bestehend aus Vertretern der gesetzlichen Unfallversicherung und der KBV, beschlossen. Auch die weiteren Anpassungen sollen jeweils zum 01.07. eines Jahres erfolgen. Wie die KBV mitteilt, sind sind bestimmte Bereiche ausgenommen, die mit anderen Berufsgruppen (z. B. Physiotherapeuten) separat verhandelt werden. Auch für PCR-Tests nach den Nrn. 4780, 4782, 4783 und 4785 UV-GOÄ gelten die Erhöhungen nicht. Die Tests sollen entsprechend der Kosten, die dafür anfallen, neu bewertet werden. Weitere Anpassungen sind geplant, AAA wird detailliert darüber berichten.
Weiterführender Hinweis
- Mitteilung aus den Praxisnachrichten der KBV zum Thema online unter iww.de/s8113