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  • · Fachbeitrag · Abrechnungshinweise

    GOÄ: Kinderärzte fragen - wir antworten!

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    | Im GOÄ-Spiegel erhalten Sie heute GOÄ-Abrechnungstipps zu abrechenbaren Ziffern beim Hausbesuch. Das Thema resultiert aus Fragen der AAA-Leser oder aus GOÄ-Seminaren. |

    Abrechenbare Ziffern beim Hausbesuch

    Frage: „Kann man die Ziffern 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 neben der Nr. 50 GOÄ (Hausbesuch) abrechnen? Ich höre da Widersprüchliches.“

     

    Antwort: Auch wir kennen da unterschiedliche Auffassungen. Tatsache ist, dass im Text der Nr. 50 GOÄ steht „Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung“. Zudem gibt es zur Nr. 50 GOÄ eine Abrechnungsbestimmung, die sagt „Neben [...] Nr. 50 sind die Leistungen nach den Nrn. 1, 5, 48 und/oder 52 nicht berechnungsfähig.“