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  • · Fachbeitrag · Videosprechstunde

    Authentifizierungs-Zuschlag Nr. 01444 bleibt auch 2026 erhalten

    | Der Zuschlag für die Authentifizierung von unbekannten Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde nach EBM-Nr. 01444 war zunächst bis zum 31.12.2025 befristet. Doch nun hat der Bewertungsausschuss diese Frist bis zum 31.12.2026 verlängert. Die mit 10 Punkten bewertete EBM-Nr. 01444 kann daher in 2026 weiterhin berechnet werden. |

     

    Bis zum 30.09.2026 soll geprüft werden, ob eine weitere Verlängerung erforderlich ist. Perspektivisch soll die Authentifizierung auf Basis von digitalen Versichertenidentitäten erfolgen. Der Authentifizierungs-Zuschlag ist bereits im Jahr 2019 eingeführt worden.

    Weiterführender Hinweis

    • Mehr Videosprechstunden bei unbekannten Patienten ‒ bisherige Obergrenze gekippt (AAA 08/2025, Seite 2)
    Quelle: Ausgabe 10 / 2025 | Seite 2 | ID 50567814