· Fachbeitrag · TI-Anwendung
Neues „Pflichtdatum“ für die ePA-Einführung ist der 01.10.2025
| Zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) sind zwei neue Termine relevant geworden: Erstens beginnt die bundesweite, freiwillige Testphase am 29.04.2025, sofern die Arztpraxen das ePA-Modul für das Praxisverwaltungssystem (PVS) erhalten und installiert haben. Zweitens ist die verpflichtende Nutzung dieser neuen Anwendung im Rahmen der Telematik-Infrastruktur (TI) nun ab dem 01.10.2025 vom Bundesgesundheits-ministerium mitgeteilt worden. Für Hausärztinnen und Hausärzte ist zunächst ein reibungsloses Installieren bzw. Funktionieren der ePA-Module von Bedeutung. Auf Dauer könne die ePA dazu beitragen, den Versorgungsalltag zu vereinfachen, so die Einschätzung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands. Die KBV kündigte an, den Arztpraxen Ende April ein Starterpaket mit umfassenden Informationsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Die Beachtung und fristgerechte Nutzung der TI-Anwendungen ist insbesondere für Vertragsärzte relevant, die ansonsten ggf. mit Sanktionen wie beispielsweise Honorarkürzungen zu rechnen haben. |
Weiterführende Hinweise
- KBV-Praxisnachrichten vom 17.04.2025 zum neuen ePA-Zeitplan, online unter iww.de/s12837
- Pressestatement Hausärztinnen- und Hausärzteverbands vom 16.04.2025 zum Start der ePA, online unter iww.de/s12838
- Die neue elektronische Patientenakte ‒ ePA 2025 (AAA 12/2024, Seite 8)