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  • · Nachricht · Telematik

    KBV überarbeitet Praxisinformation zum Medikationsplan

    | Der bundeseinheitliche Medikationsplan ist im E-Health-Gesetz festgeschrieben und betrifft Patienten, die mindestens drei verordnete systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig einnehmen. Diese Patienten sollen so bei der richtigen Einnahme der Arzneimittel unterstützt werden. Die KBV hat ihre Praxisinformation zum Medikationsplan überarbeitet und geht auch darauf ein, wie die Informationen elektronisch genutzt werden können. |

     

    Der standardisierte Medikationsplan ist zunächst nur in Papierform vorgesehen, doch die Informationen können über einen Barcode eingelesen und elektronisch weiterverarbeitet werden. Mittelfristig soll der Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. In der Praxisinformation geht die KBV vor allem auf den standardisierten Inhalt, die Gestaltung sowie den Umgang mit dem Medikationsplan ein. Änderungen betreffen z. B. die Angaben zur Wirkstärke und zum Wirkstoff. Zudem gibt die Praxisinformation Hinweise zur Kassenabrechnung von Medikationsplänen und zu den in der Arztpraxis benötigten Komponenten. Dazu zählen z. B. das Medikationsplan-Modul im Praxisverwaltungssystem oder ein Barcode-Scanner.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 03 / 2018 | Seite 2 | ID 45158089