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  • 14.09.2018 · Fachbeitrag · Sprechstundenbedarf

    Krankenkassen überprüfen Abrechnung von Einmalkanülen und Einmalinfusionsbestecken

    | Für Blutentnahmen und Injektionen werden Einmalkanülen verwendet, deren Kosten gemäß Abschnitt 7.1 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM in den Gebührenordnungspositionen (GOP) – soweit nichts anderes bestimmt – enthalten sind. Einmalinfusionsbestecke dagegen sind gemäß Abschnitt 7.3 der Allgemeinen Bestimmungen extra berechnungsfähig und werden i. d. R. über Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen. Doch Flügelkanülen, Butterflys oder auch Braunülen können sowohl für Blutentnahmen/Injektionen als auch für die Applikation von Infusionen genutzt werden. |