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  • 03.08.2018 · Fachbeitrag · Leserforum EBM

    GOPen mit Altersvorgaben

    | Frage: Die KV teilte uns mit, dass die Gebührenordnungspositionen (GOPen) 03660 und 03662 bei mehreren Patienten gestrichen wurden, da die Abrechnungsvoraussetzungen nicht erfüllt seien. Bei den betreffenden Patienten lägen zwar geriatrische Syndrome entsprechend der Präambel im EBM zu den Geriatriepositionen 03360 und 03362 vor, allerdings hätten die Patienten in den Abrechnungsquartalen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet. So kam z. B. einer unserer Patienten, geboren am 30.01.1948, am 08.01.2018 in unsere Praxis, die Versichertenpauschale 03000 wurde abgerechnet. Am 08.03.2018 konsultierte uns der Patient wegen einer seit Tagen bestehenden Harninkontinenz. Unter Angabe des ICD-10-Codes R32 für Harninkontinenz rechneten wir die Nr. 03360 (am 30.01.2018 ist der Patient 70 Jahre alt geworden) und einige Tage später die Nr. 03362 ab – beide GOPen wurden gestrichen. Gemäß der Präambel zu den GOPen 03360 und 03362 sind diese Positionen ab 70 Jahren berechnungsfähig, wenn zusätzlich eine der in der Präambel genannten geriatrietypischen Krankheitsverläufe vorliegt, die Harninkontinenz gehört dazu. |