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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Die neue hausärztliche geriatrische Versorgung

    von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal

    |FRAGE: „Zum IV. Quartal 2013 wurde das bisherige Geriatrische Basisassessment nach Nr. 03240 EBM gestrichen und durch die neuen EBM-Nrn. 03360 (Basisassessment) und 03362 (Betreuungskomplex) ersetzt. Zu dem Betreuungskomplex 03362 ist festgelegt, dass die Ergebnisse des Basisassessments nach Nr. 03360 nicht länger als vier Quartale zurück vorliegen müssen. Da die Positionen 03360 und 03362 erst zum 1. Oktober 2013 eingeführt wurden, können wir auf die vorliegenden Ergebnisse des Basisassessments nach Nr. 03360 nicht zurückgreifen, da es diese Position zuvor nicht gab. Wir gehen somit davon aus, dass auch das Vorliegen der Ergebnisse des zuvor nach Nr. 03240 berechnungsfähigen geriatrischen Basisassessments als Abrechnungsvoraussetzung für die Nr. 03362 einbezogen wird. Ist das zutreffend?“ |

     

    Antwort: Zur Berechnung des neuen geriatrischen Betreuungskomplexes Nr. 03362 ist im EBM eindeutig festgelegt, dass die Ergebnisse des geriatrischen Basisassessments nach Nr. 03360 vorliegen müssen. Beim Vergleich des Leistungsinhalts des Basisassessments nach der neuen Nr. 03360 mit dem des alten Basisassessments nach Nr. 03240 sind deutliche Unterschiede im geforderten obligaten Leistungsinhalt festzustellen, sodass der Inhalt der neuen 03360 nicht mit dem Inhalt der alten 03240 gleichgestellt werden kann.

     

    Somit bleibt nichts anderes übrig, als vor Erbringung und Berechnung des Betreuungskomplexes Nr. 03362 das Basisassessment nach Nr. 03360 zu erbringen und abzurechnen. Gegebenenfalls können beide Positionen auch im Rahmen einer Konsultation zusammen erbracht und nebeneinander berechnet werden.

     

    BEACHTEN SIE |  Bei der Berechnung des Betreuungskomplexes nach Nr. 03362 ist zu beachten, dass für die Berechnung dieser Position ein weiterer persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt nach Abrechnung der Versichertenpauschale für den ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal erforderlich ist.

     

    Weiterführende Hinweise

     

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    Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 5 | ID 42293647