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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Berechnung der Chronikerpauschalen 03220 und 03221

    | Frage: In Seminaren zum neuen Hausarzt EBM wurde vorgetragen, dass die Chronikerpauschale 03220 bei den dafür infrage kommenden Patienten bereits beim ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) im Quartal neben der Versichertenpauschale 03000 berechnet werden soll, damit diese Position nicht vergessen wird. Kommt es in demselben Quartal zu einem zweiten APK, könne die 03221 abgerechnet werden. Die 03220 entfalle dann, indem die KV sie bei Abrechnung beider Positionen bei einem Patienten in einem Quartal automatisch streiche. Wir haben Zweifel, ob tatsächlich so verfahren werden soll. |  

     

    Antwort: Sie können, um sicher zu gehen, dass die Chronikerpauschale nicht vergessen wird, beim ersten Kontakt im Quartal die 03220 abrechnen und wenn es zu einem zweiten Kontakt kommt, die 03221. Sie sollten dann aber unbedingt selbst die zuvor abgerechnete 03220 streichen, weil bei der KV alle abgerechneten Positionen erfasst und in das Zeitprofil (für Plausibilitätsprüfungen) eingerechnet werden. Erfolgt erst danach die Streichung der 03220 durch die KV, kann unter Umständen der Zeitbedarf für diese Position bereits für die Plausibilitätsprüfung nach Zeitprofilen aufgenommen worden sein. Wichtig |  Nicht alle Praxissysteme weisen von sich aus auf die erforderliche Streichung der 03220 hin oder nehmen diese automatisch vor!

    Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 1 | ID 42414952