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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Anpassung der AU-Richtlinie: Telemedizinischer G-BA-Beschluss mit Weitsicht

    | Am 16.07.2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Arbeitsunfähigkeits(AU)-Richtlinie angepasst und ermöglicht damit eine AU-Feststellung durch Vertragsärzte bei bekannten Patienten und geeigneten Erkrankungen (AAA, online unter iww.de/s3915 ). Ausgeschlossen wurde dabei eine AU-Feststellung, die ausschließlich auf z. B. einen Online-Fragebogens, eine Chat-Befragung oder ein Telefonat basiert. Dazu erreichte uns folgende Leserzuschrift. |

     

    „ExpertInnen diskutieren, ob durch Blaumachen oder sein Gegenteil ‒ den Präsentismus ‒ mehr Schaden entsteht. Erkrankungen, die zu einer AU führen, sind oft selbstlimitierend. Der Verdacht auf einen abwendbar gefährlichen Verlauf bei einer Erkältung oder einem Magen-Darm-Infekt kann durch ein Videotelefonat i. d. R. bestätigt oder abwartend offenhaltend fürs Erste ausgeschlossen werden. 90 Prozent aller Diagnosen können erfahrene Praxen ohnehin allein aufgrund der Anamnese stellen.

     

    Mit der Möglichkeit bekannte, eigene Patienten bis zu einer Woche krankzuschreiben, schafft der G-BA eine einfache Möglichkeit, das Ansteckungsrisiko in den Praxen sinnvoll zu minimieren. Auch außerhalb der Pandemie. Einfach weiter arbeiten gehen, weil der Weg in die Praxis weit und unbequem ist? Nicht mehr wahrscheinlich. Die mittelständisch geprägte ambulante Versorgung wird gestärkt. Große Finanzinvestoren können nicht mehr die lukrativen Rosinen („Verdünnerscheine“) picken, ohne selbst wirklich umfassende medizinische Versorgung für diejenigen anzubieten, deren Krankheiten nicht selbstlimitierend oder monokausal sind.

     

    Im Bereich der Telemedizin hat der G-BA Weitsicht bewiesen. Digitalisierung wird dann erfolgreich sein, wenn sie für alle Nutzen bringt. Daran werden sich die Konzepte für die Telematikinfrastruktur (TI), die elektronische AU (eAU), die elektronische Patientenakte (ePA) und das Notfalldatenmanagement (NFDM) messen lassen müssen.“

     

    Dr. med. Wolfgang Schneider-Rathert, Facharzt für Allgemeinmedizin, Braunschweig

    Quelle: ID 46734206