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  • · Fachbeitrag · Codierung

    Behandeln und verordnen Sie durchschnittlich?

    | „Durchschnittlich“ ist eine Bezeichnung, mit der man jemanden im Alltagsumgang durchaus desavouieren kann. Bei Vertragsärzten hat der Begriff „durchschnittlich“ eine ganz andere und unter Umständen wichtige Bedeutung. |

    Praxisbesonderheiten können Abweichungen rechtfertigen

    Gemäß zahlreichen Gerichtsentscheidungen müssen sich Vertragsärzte in der Verordnungs- und Behandlungsweise mit dem Durchschnitt ihrer Fachgruppe (FG) vergleichen lassen. Bei Überschreitungen kann ein Regress durch den Nachweis von Praxisbesonderheiten abgewendet werden. Das Problem für den einzelnen Vertragsarzt liegt darin, dass er belegen muss, dass seine Patientenklientel sich von dem seiner FG deutlich unterscheidet und dass daraus ein höherer Verordnungs- bzw. Behandlungsbedarf resultiert.

     

    Der Umfang und die Kosten von Verordnungen von Arzneimitteln sind abhängig von den gestellten Diagnosen, ebenso der erforderliche Aufwand in der Behandlungsweise. Welche Diagnosen von den Ärzten derselben FG am häufigsten gestellt werden, erfährt der Vertragsarzt i. d. R. nicht. Will ein Vertragsarzt eine Budgetüberschreitung bei Verordnungen oder seine Behandlungsweise als Praxisbesonderheit geltend machen, muss er belegen können, dass er mehr verordnungs- bzw. behandlungsintensive Patienten als der Durchschnitt der FG behandelt.