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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    MRSA-Diagnostik: Neue Abrechnungsziffern seit 1. April 2014

    | Für die zum 1. April 2012 neu in den EBM aufgenommenen Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von Trägern mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) gelten seit 1. April 2014 neue Gebührenpositionen. |

     

    Schaubild zum Download: Um Ihnen die komplexe Problematik noch transparenter zu machen, haben wir die folgenden Inhalte für Sie in einem Schaubild aufbereitet, das Sie im Bereich Downloads > Checklisten finden.

     

    Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, die bisher im Abschnitt 87.8 des EBM enthaltenen Abrechnungspositionen ohne inhaltliche Änderungen in den neuen Abschnitt 30.12 des EBM zu überführen.

     

    • Die neuen Gebührenordnungspositionen
    EBM-Position
    Legende (Kurzfassung)
    Punkte/Euro

    alt

    ab 1.4.2014

    86770

    30940

    Erhebung des MRSA-Status

    35 (3,55)

    86772

    30942

    Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten oder einer positiv nachgewiesenen MRSA-Kontaktperson

    133 (13,47)

    86774

    30944

    Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten oder einer positiv nachgewiesenen MRSA-Kontaktperson

    90 (9,12)

    86776

    30946

    Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson

    32 (3,24)

    86778

    30948

    Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz

    46 (4,66)

    86780

    30950

    Bestätigung einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich

    19 (1,92)

    86781

    30952

    Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich

    19 (1,92)

    86782

    30954

    Gezielter MRSA-Nachweis auf chromogenem Selektivnährboden

    51 (5,17)

    86784

    30956

    Nachweis der Koagulase und/oder des Clumpingfaktors

    25 (2,53)

     

    * Bewertet mit 10,13 Cent

    Die Vergütung erfolgt wie bisher außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 1 | ID 42602659