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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Hausarzt-EBM - Weitere Änderungen frühestens zum 1. Januar 2015

    | Ursprünglich sollte zum 1. Juli 2014 die nächste Stufe der Reform des Hausarzt-EBM umgesetzt werden. Sie sollte unter anderem eine Neukalkulation der EBM-Leistungen und eine neue Vergütungssystematik für technikgestützte Leistungen (zum Beispiel Sonographie) enthalten. |

     

    Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Auswirkungen des neuen Hausarzt-EBM noch nicht analysiert werden konnten, kann dieser Zeitplan offenbar nicht eingehalten werden. Mit weiteren grundlegenden Änderungen ist dem Vernehmen nach frühestens zum 1. Januar 2015 zu rechnen. Ob und inwieweit in der Zwischenzeit kleinere Korrekturen vorgenommen werden, bleibt abzuwarten. Auch die ebenfalls zum 1. Juli 2014 geplante Reform des Facharzt-EBM soll verschoben werden. Als frühester Umsetzungstermin ist derzeit der 1. Januar 2016 im Gespräch. Wir halten Sie wie gewohnt auf dem Laufenden.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 1 | ID 42602658