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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    EBM-Reform erneut verschoben ‒ neuer Termin noch unklar

    | Die eigentlich zum 01.01.2019 vorgesehene EBM-Reform ist erneut verschoben worden. Anlass für diese Verschiebung ist das zum 01.04.2019 geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). |

     

    Der Entwurf des TSVG, der am 26.09.2018 das Bundeskabinett passiert hat, enthält einige Vorgaben zum EBM, u. a. eine Überprüfung der Bewertung technischer Leistungen. Etwaige „Rationalisierungsreserven“ sollen zur Förderung der „sprechenden Medizin“ verwendet werden. Der Bewertungsausschuss soll hierzu bis Ende März 2019 ein Konzept vorlegen; die Änderungen sollen am 01.09.2019 in Kraft treten. KBV und Krankenkassen werden in Abhängigkeit vom Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens den Zeitplan der EBM-Reform entsprechend anpassen.

     

    TSVG: Geplant ist u. a. die Förderung (z. B. extrabudgetäre Vergütung, Zuschläge) von

    • erfolgreicher Vermittlung eines dringenden Facharzt-Termins durch einen Hausarzt (Zuschlag von mindestens 5 Euro),
    • (Akut-)Leistungen für Patienten, die von der Terminservicestelle vermittelt werden,
    • Leistungen für neue Patienten in der Praxis (Zuschläge von mindestens 25 Prozent auf die Versicherten- und Grundpauschalen),
    • Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden (Zuschläge von mindestens 15 Prozent auf die Grundpauschalen),
    • Leistungen für übernommene Patienten nach Terminvermittlung durch einen Hausarzt und
    • „Sprechender Medizin“.
     

    Das TSVG soll voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten. AAA Abrechnung aktuell wird zu gegebener Zeit über die Details berichten.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2018 | Seite 1 | ID 45512586