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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Chronikerpauschalen bei Behandlung im Ausland

    | FRAGE: Der Sommer naht und einige unserer Patienten (hauptsächlich Rentner) kehren aus wärmeren Gefilden zurück. Nach einem Intervall von mehreren Quartalen kommen sie wieder zu uns in Behandlung und geben an, dass sie sich im Ausland (zum Beispiel auf Mallorca) wegen ihres Diabetes von einem (meist deutschen) Allgemeinarzt haben behandeln lassen. Sind die Chronikerpauschalen 03220/03221 bei diesen Patienten mit dem Zusatz „H“ berechnungsfähig? |  

     

    ANTWORT | Im EBM ist festgelegt, dass die Chronikerpauschalen auch berechnungsfähig sind, „wenn der Patient mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung seinen ihn betreuenden Hausarzt gewechselt hat“. Der EBM legt nicht fest, dass es sich dabei um einen Vertragsarzt der Gesetzlichen Krankenkassen handeln muss. Bei Diabetikern oder anderen chronisch Kranken sind die Chronikerpauschalen 03220/03221 mit dem Zusatz „H“ somit auch berechnungsfähig, wenn die Behandlung wegen derselben chronischen Erkrankung in den Vorquartalen bei einem Hausarzt im Ausland stattgefunden hat.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 2 | ID 42569270