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  • · Fachbeitrag · Hausarzt-EBM

    EBM: Nächster Reformschritt zum 1. Januar 2015 geplant

    | KBV und Krankenkassen haben sich über einen zweistufigen Zeitplan der EBM-Reform verständigt: Die nächsten Änderungen im hausärztlichen Bereich sollen bis zum 30. September 2014 beschlossen werden und zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. |

     

    Inhaltlich soll nach den Vorstellungen der KBV die Vergütungssystematik für technische Leistungen wie Sonographie, EKG und Spirometrie so verändert werden, dass für die Hausärzte eine Amortisation der Gerätekosten auch bei geringer Auslastung möglich ist. Ferner sollen die Möglichkeiten zur Delegation von Leistungen an nichtärztliche Fachkräfte auch in nicht unterversorgten Gebieten erweitert und ein Zuschlag für die Anstellung eines nichtärztlichen Praxisassistenten eingeführt werden. Bis 2016 sollen dann sämtliche hausärztliche Leistungen neu bewertet und an die aktuellen Kosten angepasst sowie die Prüfzeiten im Anhang 3 des EBM überprüft werden. In den anstehenden Verhandlungen über die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen im Jahr 2015 fordert die KBV, hausärztliche Basisleistungen aus den Versichertenpauschalen auszugliedern und mit festen Preisen zu vergüten.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2014 | Seite 1 | ID 42769059