· Fachbeitrag · Gesetzgebung
TI: Drastischere Honorarkürzungen bei Nichtanschluss auf der Kippe
| Der Entwurf des neuen Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) sieht vor, dass Honorarkürzungen für Arztpraxen, die auch im März 2020 noch nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, erhöht werden. Diese Kürzungen sollten ab März des kommenden Jahres nach den bisherigen Plänen von aktuell 1,0 auf 2,5 Prozent steigen. Doch die Arztpraxen können nun hoffen, dass diese Anhebung im Gesetzgebungsverfahren entfällt. |
Geht es nach dem federführenden Gesundheitsausschuss sowie weiteren Bundesratsausschüssen, so wird die Anhebung der Honorarkürzung im DVG gestrichen. Das würde bedeuten, dass es auch ab März 2020 bei der Kürzung in Höhe von 1,0 Prozent bleibt. Zur Begründung heißt es, die Verschärfung der Honorarkürzung für nicht an die TI angeschlossene Ärzte sei „nicht zielführend“. Probleme mit dem TI-Anschluss der Praxen lägen „sehr häufig nicht in der Verantwortung der Ärzte“. Als „positives Signal in Richtung der Ärzteschaft“ sollten zunächst flächendeckend die Voraussetzungen für den Anschluss geschaffen werden. Erst dann sei über Sanktionsmechanismen nachzudenken, so die Empfehlung der Bundesratsausschüsse. Die erste Bundesratsanhörung zum DVG, das am 10.07.2019 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde und dessen Gesetzgebungsverfahren sich noch bis Ende 2019 hinziehen dürfte, ist für den 20.09.2019 geplant.
Weiterführender Hinweis
- Ausschussempfehlungen zum DVG beim Bundesrat online unter www.iww.de/s2999
- Kürzung der TI-Pauschalen verschoben (AAA 09/2019, Seite 1)