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  • · Fachbeitrag · G-BA

    MRSA-Eradikationstherapie jetzt im Rahmen der häuslichen Krankenpflege möglich

    | Aufgrund einer Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie kann die Eradikationstherapie des Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) jetzt auch im Rahmen der häuslichen Krankenpflege erfolgen. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. |

     

    Die neue Leistung „Durchführen der Sanierung von MRSA-Trägern mit gesicherter Diagnose“ ist im Rahmen der vertragsärztlich abrechenbaren Behandlung und Betreuung von Patienten mit MRSA-Keimen verordnungsfähig.

     

    Zu den verordnungsfähigen Maßnahmen gehören bei Bedarf insbesondere

    • Applikation einer antibakteriellen Nasensalbe oder eines antibakteriellen Gels
    • Mund- und Rachenspülung mit einer antiseptischen Lösung
    • Dekontamination von Haut und Haaren mit antiseptischen Substanzen
    • In Ausnahmefällen täglicher Wechsel von Textilien und tägliche Desinfektion von Gegenständen, die mit Haut oder Schleimhaut Kontakt haben.

     

    Die in diesem Sinne geänderte Richtlinie finden Sie auf der Internetseite des G-BA unter www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1920/.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 1 | ID 42705535