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  • · Fachbeitrag · G-BA-Beschlüsse

    Depression ‒ Neues DMP, aber kein Screening im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich am 15.08.2019 mit dem Krankheitsbild „Depression“ befasst. Für Patienten, die an einer schweren Depression leiden, wurde ein neues Disease-Management-Programm (DMP) beschlossen. Gleichzeitig hat der G-BA die Erweiterung der Gesundheitsuntersuchung um ein Screening auf Depression abgelehnt. |

     

    Neues DMP Depression

    In der neuen Anlage 17 zur DMP-Anforderungen-Richtlinie wurden u. a. die Teilnahmekriterien, die Therapieziele und -planung sowie Empfehlungen für therapeutische Maßnahmen festgelegt. An dem neuen DMP teilnehmen können Patienten mit einer gesicherten Diagnose einer unipolaren Depression. Voraussetzung ist weiter eine mindestens mittelgradige oder schwere Schweregradausprägung ohne oder mit psychotischen Symptomen und persistierendem oder rezidivierendem Verlauf. Der Schweregrad wird auf Grundlage des Vorliegens bestimmter Haupt- und Zusatzsymptome ermittelt. Die depressive Symptomatik muss seit mindestens einem Jahr bestehen oder mindestens die dritte Erkrankungsepisode darstellen. Die Diagnosesicherung (einschließlich psychischer und somatischer Differenzialdiagnostik) erfolgt auf der Grundlage einer somatischen, biografischen und sozialen Anamnese und des psychopathologischen Befunds sowie der körperlichen Untersuchung einschließlich des neurologischen Status.

     

    Kein Screening im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung

    Im März 2017 hatte der G-BA ein Beratungsverfahren zu der Frage, ob ein Screening auf Depression einen Nutzen und ggf. Schaden hinsichtlich patientenrelevanter Endpunkte (Mortalität, Morbidität und Lebensqualität) hat, in Auftrag geben. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG ) hat in den ausgewerteten Studien jedoch keine Evidenz für einen Nutzen eines systematischen Screenings auf Depression festgestellt. Es fanden sich keine Hinweise für eine Reduktion von Symptomatik oder Prävalenz durch ein Screening oder eine damit einsetzende frühere Behandlung. Der G-BA hat daraufhin beschlossen, dass kein systematisches Screening auf Depression in die Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene aufgenommen werden soll.