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  • · Fachbeitrag · Abrechnungsziffer im Fokus

    EBM-Nr. 01435: Voraussetzungen zur Abrechnung der Bereitschaftspauschale

    | Die EBM-Nr. 01435 (88 Punkte) wird von einigen Hausärzten kaum abgerechnet, von anderen ‒ insbesondere von Hausärzten in Gemeinschaftspraxen ‒ dagegen mit hoher Frequenz. Bei überdurchschnittlich häufiger Abrechnung wurde diese Ziffer bei Abrechnungsprüfungen einschließlich der Dokumentation einbezogen. Die Voraussetzungen zur Abrechnung wurden häufig nicht beachtet oder falsch interpretiert. |

     

    Systematik der EBM-Nr. 01435

    Das Wichtigste vorweg: Bei einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) ist die Nr. 01435 niemals berechnungsfähig. Nur bei zwei Konstellationen kann diese Ziffer berechnet werden:

    • 1. für eine telefonische Beratung des Patienten bei Kontaktaufnahme durch den Patienten (für einen vom Arzt getätigten Anruf hingegen nicht!)