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  • · Fachbeitrag · EBM und GOÄ

    Dermatologie in der Hausarztpraxis

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    | Bei dermatologischen Problemen in der Hausarzt-(nicht Hautarzt-)Praxis können neben bloßem Hinsehen auch zusätzliche Leistungen von Hausärzten erbracht und abgerechnet werden. Dieser Beitrag zeigt die Abrechnungsoptionen für Abstrichentnahmen, Exzisionen, Allergietestungen, Dermatoskopien sowie für das Hautkrebsscreening nach GOÄ und EBM. |

    Abstrichentnahmen

    Bei entzündlichen Hautveränderungen ist eine bakteriologische oder mykologische Differenzierung oft sinnvoll, um gezielt therapieren zu können.

     

    Eine eigene Abrechnungsposition für die Abstrichentnahme wie in der GOÄ mit der Nr. 298 (40 Punkte/5,36 Euro beim Faktor 2,3/auch mehrfach abrechenbar) fehlt im EBM. Gemäß EBM können auch Hausärzte Untersuchungen auf einem einfachen Standardnährboden, z. B. Candida-Nährböden, mit der EBM-Nr. 32151 (1,15 Euro) bzw. nach der GOÄ mit der Nr. 4530 (80 Punkte/5,36 Euro beim Faktor 1,15) selbst abrechnen.

     

    • Abstrichentnahmen
    EBM
    GOÄ
    Ziffern
    Punkte
    Euro
    Legende
    Ziffern
    Punkte
    Euro (2,3-fach)

    ‒*

    Entnahme und ggf. Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung ‒ ggf. einschließlich Fixierung

    298

    40

    5,36

    32151

    1,15

    Kulturelle bakteriologische und/oder mykologische Untersuchung

    4530

    80

    5,36**

     

    * Diese Leistung ist im EBM nicht gesondert berechnungsfähig und gilt als Bestandteil des Anhangs 1 mit der Versichertenpauschale als abgegolten.

    ** Für diese Leistung errechnet sich der Schwellenwert mit dem verminderten Faktor in Höhe von 1,15 statt 2,3.

    Exzisionen

    Auch die Durchführung von Probeexzisionen (PE) oder Exzisionen kleinerer Hautareale durch Hausärzte ist durchaus denkbar. Im EBM ist dafür die Nr. 02300 (68 Punkte/7,47 Euro) zutreffend. In der GOÄ wird die PE der Haut mit der Nr. 2401 (133 Punkte/17,83 Euro/2,3-fach) abgerechnet, evtl. zusätzlich die Nr. 490 (61 Punkte/8,18 Euro/2,3-fach) für die Lokalanästhesie.

     

    • Probeexzisionen
    EBM
    GOÄ
    Ziffern
    Punkte
    Euro
    Legende
    Ziffern
    Punkte
    Euro (2,3-fach)

    02300

    68

    7,47

    Probeexzision / Kleinchirurgischer Eingriff I

    2401

    133

    17,83

    ‒*

    Lokalanästhesie kleiner Bezirke

    490

    61

    8,18

     

    * Diese Leistung ist im EBM nicht gesondert berechnungsfähig, sondern ist Bestandteil der EBM-Nr. 02300.

    Allergietestungen

    Allergietestungen können grundsätzlich nur von Hausärzten mit der Zusatzbezeichnung Allergologie abgerechnet werden (Details in AAA 02/2020, Seite 5). In Betracht kommen die folgenden EBM-Positionen:

    • Nr. 30100 (65 Punkte/7,14 Euro) für die spezielle Anamnese (max. viermal im Krankheitsfall)
    • Nr. 30110 (258 Punkte/28,35 Euro) für die Epikutantestung (einmal im Krankheitsfall) zuzüglich Sachkostenpauschale EBM-Nr. 40350 (16,14 Euro)
    • Nr. 30111 (220 Punkte/24,17 Euro) für Testungen zur Diagnostik und/oder zum Ausschluss einer Allergie vom Soforttyp Typ I (einmal im Krankheitsfall) zuzüglich Sachkostenpauschale EBM-Nr. 40351 (5,50 Euro)

     

    Hausärzte ohne Zusatzbezeichnung Allergologie können ‒ wenn sie einen Pricktest durchführen ‒ die Sachkostenpauschale EBM-Nr. 40351 abrechnen. Die Testung selbst ist mit der Versichertenpauschale abgegolten.

     

    In der GOÄ sind Epikutantestungen auch ohne Zusatzbezeichnung nach den folgenden Positionen berechnungsfähig:

    • Nr. 380 GOÄ (30 Punkte/4,02 Euro beim Faktor 2,3/1. bis 30. Test, je Test)
    • Nr. 381 GOÄ (20 Punkte/2,68 Euro beim Faktor 2,3/31. bis 50. Test, je Test)
    • Nr. 382 GOÄ (15 Punkte/2,01 Euro beim Faktor 2,3/51. bis 100. Test, je Test)

     

    Pricktests werden im Bereich der GOÄ mit den folgenden Positionen abgerechnet:

    • Nr. 385 GOÄ (45 Punkte/6,03 Euro beim Faktor 2,3/1. bis 20. Test, je Test)
    • Nr, 386 GOÄ (30 Punkte/4,02 Euro beim Faktor 2,3/21. bis 40. Test, je Test)
    • Nr. 387 GOÄ (20 Punkte/2,68 Euro beim Faktor 2,3/41. bis 80. Test, je Test)

    Auflichtmikroskopie

    Die Auflichtmikroskopie, die sog. Dermatoskopie (z. B. bei Naevi einsetzbar) ist nur in der GOÄ abrechenbar, und zwar mit Nr. 750 GOÄ (120 Punkte/ 16,00 Euro beim Faktor 2,3). Übersehen wird dabei oft der Zusatz in der Leistungsbeschreibung: „je Sitzung“. Werden mehrere Naevi in derselben Sitzung untersucht, ist dies nur durch einen höheren Faktor darstellbar!

    Hautkrebsscreening

    Für die Abrechnung des Hautkrebsscreenings (HKS) ist nach EBM seit dem 01.04.2020 das Vorhandensein eines Dermatoskops Voraussetzung. Das HKS kann isoliert abgerechnet werden (EBM-Nr. 01745/253 Punkte/27,80 Euro) oder neben der Gesundheitsuntersuchung (EBM-Nr. 01732) mit der EBM-Nr. 01746 (209 Punkte/22,96 Euro).

     

    In der GOÄ braucht es keine eigene Position. Die Kombination der Nr. 1 GOÄ (80 Punkte/10,72 Euro beim Faktor 2,3), Nr. 7 (160 Punkte/21,45 Euro beim Faktor 2,3) und ggf. Nr. 750 (120 Punkte/16,09 Euro beim Faktor 2,3) bilden das ab. Erfolgt das Screening im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung, kann Nr. 29 GOÄ mit einem höheren Faktor abgerechnet werden, dazu ggf. Nr. 750 GOÄ.

     

    Weiterführender Hinweis

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2020 | Seite 5 | ID 46812007