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  • · Nachricht · EBM 2018

    Laborärzte lehnen Laborreform ab

    | Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) kritisiert die seit April 2018 geltenden Regeln der Laborreform und fordert eine „Reform der Reform“. Die im G-BA getroffenen Beschlüsse seien reine Honorarpolitik, aber nicht medizinisch begründbar. Zudem nehme die Reform des Wirtschaftlichkeitsbonus massive und gesundheits-gefährdende Verluste in der Versorgungsqualität in Kauf. |

    Ziel der gesamten Laborreform, bei der nun die erste von mehreren Stufen umgesetzt wurde, ist es, die überproportional wachsenden Ausgaben im Labor in den Griff zu bekommen. Zum 01.04.2018 wurden u. a. die Berechnung des Labor-Wirtschaftlichkeistbonus sowie die Regeln zum Ansatz der Labor-Ausnahmekennziffern, die das Laborbudget des jeweiligen Arztes nicht belasten, geändert. Dr. Andreas Bobrowski, Vorsitzender des BDL, erläutert die Verbandsposition: „Mit der Laborreform wird ein Konflikt zwischen Haus- und Fachärzten um das ärztliche Honorar einseitig zulasten der Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und Mikrobiologie beruhigt.“ Hinzu komme, dass die „ungerechtfertigte Absenkung“ der bundeseinheitlichen Quote auf 89 Prozent dem Laborbereich zusätzlich dringend benötigte Mittel entziehe.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Wirtschaftlichkeitsbonus „Labor“ und Laborvergütung: Neue Regelungen ab 01.04.2018 (AAA 01/2018, Seite 4)
    • Laborleistungen ‒ Neue Ausnahmekennziffer und neue Laboruntersuchungen ab 01.07.2018 (AAA 4/2018, Seite 3)
    Quelle: ID 45271527