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  • · Fachbeitrag · EBM 2017

    Neue EBM-Nrn. für das Pulsoxymetrie-Screening

    | Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.07.2017 zwei Leistungen für das Screening auf kritische angeborene Herzfehler mittels Pulsoxymetrie in den Abschnitt 1.7.1 des EBM aufgenommen, die bis zur U2 (die Toleranzgrenze der U2 liegt beim vollendeten 14. Lebenstag) abgerechnet werden können. Der Arzt, der die U2 durchführt, hat sich zu vergewissern, dass das Screening dokumentiert wurde. Soweit dies nicht der Fall gewesen ist, hat er die Untersuchung zu veranlassen. |

     

    EBM-Nrn. für Beratung und Durchführung des Screenings

    Erfolgt nach Aufklärung der Eltern über Sinn, Zweck und Ziel des Screenings keine Pulsoxymetrie, kann die Nr. 01702 berechnet werden.

     

    EBM-Nr.
    Legende (Kurzfassung)
    Punkte

    01702

    Beratung im Rahmen des Pulsoxymetrie- Screenings gemäß Abschnitt C Kapitel V der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

    Obligater Leistungsinhalt

    • Aufklärung der Eltern (mindestens eines Personenberechtigten) des Neugeborenen zu Sinn, Zweck und Ziel des Pulsoxymetrie-Screenings,
    • Aushändigung des Informationsblattes gemäß Anlage 6 der Kinder-Richtlinie (Elterninformation zum Pulsoxymetrie- Screening)

    28

    (2,95 Euro)