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  • · Fachbeitrag · EBM 2013

    Screening auf Gestationsdiabetes ab 1. Juli 2013 Kassenleistung

    | Bereits im Dezember 2011 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, das Screening auf Gestationsdiabetes in die Mutterschaftsrichtlinien (MuRl) und damit in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen. Mit Wirkung zum 1. Juli 2013 hat der Bewertungsausschuss nunmehr drei Abrechnungspositionen für das Screening in das Präventionskapitel des EBM (Abschnitt 1.7.4 Mutterschaftsvorsorge) aufgenommen. |

    Hintergrund

    Da im EBM noch keine berechnungsfähigen Positionen zur Verfügung standen, Versicherte aber einen Anspruch auf diese Leistung hatten, wurde das Screening bis zum 30. Juni 2013 nach der GOÄ liquidiert, mit Erstattung durch die GKV (lesen Sie dazu AAA 06/2012 Seite 3).

    Vorgaben der Mutterschaftsrichtlinien: Screening bei jeder Schwangeren

    Die Ergänzung der MuRl um das Screening sieht vor, dass bei jeder Schwangeren ein Screening auf Gestationsdiabetes durchgeführt werden soll, ausgenommen lediglich Patientinnen, bei denen bereits ein Diabetes bekannt ist.

       Die Nr. 01812 ist am Behandlungstag nicht neben den Nrn. 32025 und 32057 berechnungsfähig.