· Fachbeitrag · Digitalisierung
Fristverlängerung für ältere Heilberufsausweise
| Ärztinnen und Ärzte dürfen die älteren elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) und Praxisausweise (SMC B) auf Basis der sogenannten RSA-Verschlüsselung noch bis zum 30.06.2026 nutzen. Die Frist wurde damit um ein halbes Jahr verlängert. Das teilte die Gematik am 14.11.2025 mit (siehe iww.de/s14758 ). Laut KBV, die sich erleichtert zur Fristverlängrung äußerte, habe die Gematik damit auf anhaltende Produktions- und Lieferengpässe der Kartenhersteller reagiert. Diese dürfen nun die bestehenden eHBA bis zum 30.06.2026 nicht sperren. Danach können nur noch eHBA auf Basis der leistungsfähigeren und sichereren ECC-Verschlüsselung eingesetzt werden, um beispielsweise E-Rezepte zu signieren. |
Kein Aufschub gilt hingegen für „RSA only“-Konnektoren: Sie müssen zwingend bis zum 31.12.2025 ersetzt werden, sonst besteht ab dem 01.01 2026 kein Zugang mehr zur Telematikinfrastruktur (TI). Als Alternative zum Hardware-Konnektor stehe das TI-Gateway zur Verfügung, so die Gematik. Auch die Praxisverwaltungssoftware (PVS) und die Module für die Kommuniktation im Medizinwesen (KIM) sind bis zum Jahresende 2025 auf ECC-Verschlüsselung umzustellen. Die PVS-Hersteller stellen dazu Software-Updates bereit. Einige haben das bereits erledigt, andere werden das Update zum Jahresende liefern. Die Gematik empfiehlt, alle betroffenen Komponenten trotz Fristverlängerung zeitnah zu tauschen, da die RSA-Verschlüsselung schrittweise durch das leistungsfähigere und sicherere ECC Verfahren abgelöst wird.
|
|