Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Digitalisierung

    Elektronische Patientenakte: Gesetzentwurf sieht 10 Euro pro Daten-Ersteintragung vor

    | Das Bundesgesundheitsministerium hat mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem Regelungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) enthält. Die ePA soll schnell und sicher eingeführt werden. Ab dem 01.01.2021 sollen die Krankenkassen den Versicherten die ePA zur Verfügung stellen. Für die erste Eintragung der Daten in die digitale Akte sollen Arztpraxen und Krankenhäuser einmalig 10 Euro je Patient erhalten. |

     

    Noch handelt es sich beim PDSG um einen Referentenentwurf, der nun in die Ressortabstimmung geht. Die Versicherten erhalten nach dem Gesetzentwurf einen Anspruch darauf, dass der Arzt Daten in die ePA einträgt. Die Patienten bekommen über eine App, die von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt wird, Zugriff auf diese Daten. Der Patient entscheidet,

    • welche Daten gespeichert,
    • welche Daten ggf. wieder gelöscht werden und
    • wer auf die ePA zugreifen darf.

     

    Zunächst soll die ePA mit Befunden, Arztberichten und Röntgenbildern „gefüttert“ werden. Ab 2022 lassen sich auch Impfausweis, Mutterpass, das gelbe Heft für die Kinderuntersuchungen sowie das Bonusheft für den Zahnarzt hinterlegen. Die Versicherten erhalten nach dem Gesetzentwurf einen Anspruch darauf, dass der Arzt Daten in die ePA einträgt.

    Quelle: ID 46342374