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  • · Fachbeitrag · Arztsitze

    Neue Bedarfsplanungs-Richtlinie seit 1. Januar 2013

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. Dezember 2012 eine Neufassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie beschlossen. Diese ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger bereits am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Nachfolgend informieren wir über die für AAA-Leser wesentlichen Inhalte. |

    Hausärzte

    Zur Gruppe der Hausärzte gehören wie bisher die Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, an der hausärztlichen Versorgung teilnehmende Internisten sowie Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin. Änderungen gibt es jedoch bei der Einteilung der Planungsbereiche und den Verhältniszahlen (ein Arzt je Anzahl Einwohner).

     

    Der neue Planungsbereich

    Die frühere Bedarfsplanung erfolgte jeweils bezogen auf die kreisfreie Stadt bzw. den Landkreis. Planungsbereich ist jetzt der sogenannte Mittelbereich in der Abgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Mittelbereiche orientieren sich - so die Definition des Bundesinstituts - an den Entfernungen, Lagebeziehungen, Verkehrsanbindungen und traditionellen Bindungen zwischen Gemeinden und damit an dem zu erwartenden Verhalten der Bevölkerung bei der Inanspruchnahme von Infrastruktureinrichtungen der Daseinsvorsorge.

     

    Durch diese feingliedrigere Betrachtung ist die Zahl der Planungsbereiche von bisher 395 auf jetzt 883 mehr als verdoppelt worden. Dieses feinere Planungsraster ermöglicht es, Versorgungslücken, aber auch Überversorgung schneller zu erkennen und zu schließen.

     

    Darüber hinaus erhält der Landesausschuss erstmals einen weiten Gestaltungsspielraum: Er kann auf regionaler Ebene „zum Zweck einer homogenen und stabilen Versorgung“ von dieser Raumgliederung abweichen, indem Planungsbereiche zusammengelegt oder weitere Untergliederungen vorgenommen werden.

     

    Die neuen Verhältniszahlen

    In der früheren Richtlinie wurden die Planungsbereiche insgesamt zehn verschiedenen Raumordnungskategorien zugeordnet. Dies hatte zur Folge, dass die Verhältniszahl (Arzt-Einwohner-Relation) je nach Planungsbereich zwischen 1.474 und 2.134 Einwohnern je Hausarzt festgelegt war. Nach der neuen Richtlinie beträgt die Verhältniszahl für alle Planungsbereiche - mit Ausnahme des Ruhrgebietes - einheitlich 1.671 Einwohner je Hausarzt, für das Ruhrgebiet unverändert 2.134 Einwohner.

     

    Die Verhältniszahlen selbst wurden unverändert auf Basis der Arztzahlen mit Stand 31. Dezember 1990 ermittelt. Der G-BA ist nämlich davon ausgegangen, dass die Zahl der Ärzte in den einzelnen Arztgruppen im Jahre 1990 zweckmäßig und ausreichend war.

     

    Die Verhältniszahlen können wie bisher um einen Demografiefaktor angepasst werden, der sowohl auf die gegenwärtige Verteilung der Ärzte abstellt als auch die im Bundesgebiet unterschiedliche Alterung der Bevölkerung berücksichtigt.

    Chirurgen und Kinderärzte

    Für die Arztgruppen der Chirurgen sowie Kinder- und Jugendärzte bringt die Neufassung der Bedarfsplanungs-Richtlinien kaum Änderungen. Beide Arztgruppen werden in der Richtlinie der sogenannten „allgemeinen fachärztlichen Versorgung“ zugeordnet. Die Bedarfsplanung selbst bezieht sich weiterhin auf die kreisfreie Stadt bzw. den Landkreis. Die Zahl der Planungskategorien (ohne das Ruhrgebiet, welches unverändert gesondert beplant wird) wurde jedoch von bisher neun auf fünf verringert. Auch hier kann der Landesausschuss unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Raumgliederung abweichen.

     

    Die Verhältniszahlen wurden auch für diese Arztgruppen auf Basis der Arztzahlen zum 31. Dezember 1990 ermittelt. Für Chirurgen betragen die Verhältniszahlen jetzt je nach Typisierung der Planungsbereiche zwischen 26.230 und 47.479 Einwohnern je Chirurg. Diese Verhältniszahlen können jedoch ebenfalls um einen Demografiefaktor angepasst werden.

     

    Bei der Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzte erfolgt die Berechnung jetzt auf Basis der unter 18-Jährigen in dem jeweiligen Planungsbereich. Die Verhältniszahlen betragen je nach Typisierung der Planungsbereiche zwischen 2.405 und 4.372 Einwohner je Kinder- und Jugendarzt. Eine Anpassung dieser Verhältniszahlen um einen Demografiefaktor erfolgt für diese Arztgruppe nicht.

     

    FAZIT | Insgesamt - so der G-BA - wird durch die so erreichte Differenzierung der Planungsbereiche in Größe und Zuschnitt die Verteilung der Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten deutlich verbessert.

    Bundesweit würden sich so für den hausärztlichen Bereich annähernd 3.000 (inklusive der jetzt schon freien Sitze) neue Zulassungsmöglichkeiten ergeben. Demgegenüber dürfte sich die Zahl der freien chirurgischen und kinderärztlichen Arztsitze kaum verändern.

    Weiterführende Hinweise

    • Den Text der Richtlinie mit den entscheidungserheblichen Gründen finden Sie unter www.g-ba.de > Informationsarchiv > Beschlüsse > Aufgabenbereich „Bedarfsplanung“.
    Quelle: Ausgabe 02 / 2013 | Seite 2 | ID 37664090