01.02.1996 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Der Bescheid des Beschwerdeausschusses muß fünf Monate nach der Beschlußfassung zugestellt sein
| Der Prüfungsausschuß einer Kassenärztlichen Vereinigung kürzte die Honoraranforderungen eines als Internisten mit der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" zugelassenen Arztes in den Quartalen IV/88 bis III/89 bei den Sonderleistungen und den physikalisch-medizinischen Leistungen, weil er die Überschreitungen des Vergleichsgruppendurchschnitts bei den Sonderleistungen um 75 bis 108 Prozent und bei den physikalisch-medizinischen Leistungen um 299 bis 378 Prozent für unwirtschaftlich hielt. Gegen die Bescheide des Prüfungsausschusses legte der Internist Widerspruch ein. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,45 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig