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  • 01.02.1996 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Der Bescheid des Beschwerdeausschusses muß fünf Monate nach der Beschlußfassung zugestellt sein

    | Der Prüfungsausschuß einer Kassenärztlichen Vereinigung kürzte die Honoraranforderungen eines als Internisten mit der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" zugelassenen Arztes in den Quartalen IV/88 bis III/89 bei den Sonderleistungen und den physikalisch-medizinischen Leistungen, weil er die Überschreitungen des Vergleichsgruppendurchschnitts bei den Sonderleistungen um 75 bis 108 Prozent und bei den physikalisch-medizinischen Leistungen um 299 bis 378 Prozent für unwirtschaftlich hielt. Gegen die Bescheide des Prüfungsausschusses legte der Internist Widerspruch ein. |