01.02.1996 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Das Gericht darf keine andere Prüfmethode als die Prüfgremien anwenden
Die Honoraranforderungen eines als Internisten mit der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" zugelassenen Arztes wurden für mehrere Quartale bei Beratungen, Sonderleistungen und physikalisch-medizinischen Leistungen gekürzt, weil die Behandlungsweise bei Überschreitungen des Durchschnitts der Vergleichsgruppe um Werte zwischen 62 und 465 Prozent für unwirtschaftlich gehalten wurde.
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