01.02.1996 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Das Gericht darf keine andere Prüfmethode als die Prüfgremien anwenden
| Die Honoraranforderungen eines als Internisten mit der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" zugelassenen Arztes wurden für mehrere Quartale bei Beratungen, Sonderleistungen und physikalisch-medizinischen Leistungen gekürzt, weil die Behandlungsweise bei Überschreitungen des Durchschnitts der Vergleichsgruppe um Werte zwischen 62 und 465 Prozent für unwirtschaftlich gehalten wurde. |
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