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  • 01.04.2000 · Fachbeitrag · Sonstige Kostenträger

    Bundesgrenzschutzbeamte werden zum 1. April 2000 mit Krankenversichertenkarten ausgestattet

    | Die ärztliche Behandlung der Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz (BGS) erfolgt im Rahmen der unentgeltlichen grenzschutzärztlichen Versorgung. Anders als in der GKV wird die allgemeinärztliche Versorgung der Beamten durch Ärzte des BGS wahrgenommen. Können Leistungen nicht durch diesen ärztlichen Dienst erbracht werden, wird per Überweisung eines BGS-Arztes ein Vertragsarzt in Anspruch genommen. Der niedergelassene Arzt ist dann zur Behandlung verpflichtet. |