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  • 06.10.2009 | Selbstzahlerleistungen

    Laborgestützte Prävention - ein idealer Hausarzt-IGeL

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    Besonders beim Hausarzt dürfen IGeL-Angebote nur relativ wenig Arztzeit in Anspruch nehmen und müssen sich leicht in den Praxisablauf integrieren lassen. Die Angebotsvermittlung darf nicht aufwendig sein. Ideal werden diese Anforderungen von laborgestützten IGeL-Angeboten zur Prävention erfüllt. Als Laborleistungen im Rahmen der GKV-Gesundheitsuntersuchung sind nur die Bestimmung von Gesamtcholesterin, Glukose und der Harnstreifentest vorgesehen; bei der Krebsfrüherkennung der Test auf okkultes Blut nur mit modifizierten Guajak-Tests.  

    Beispiele laborgestützter Sekundärprävention

    Moderne Labormedizin bietet demgegenüber erheblich mehr Möglichkeiten zur Sekundärprävention. Einige bewährte Laboruntersuchungen, die je nach den individuellen Bedürfnissen des Patienten einzeln oder in Kombination angeboten werden können, werden nachfolgend (mit den GOÄ-Abrechnungsnummern) aufgeführt.  

     

    Leistungen laborgestützter Sekundärprävention

    IGeL-Angebot  

    Laboruntersuchung  

    GOÄ-Nr.  

    Erweiterte Gesundheitssuntersuchung  

    Differentialblutbild  

    BSG  

    HbA1c  

    HDL-Cholesterin  

    LDL-Cholesterin  

    Triglyceride  

    3550 + 3551  

    3501  

    3561  

    3563  

    3564  

    3565  

    Herzinfarkt-Risiko-Check  

    CRP  

    Homocystein  

    Lipoprotein (a)  

    HDL-Cholesterin  

    LDL-Cholesterin  

    Triglyceride  

    3741  

    3737  

    3730  

    3563  

    3564  

    3565  

    Leber-Check  

    y-GT  

    GOT  

    GPT  

    3592  

    3594  

    3595  

    Nieren-Check  

    Cystatin C  

    Albumin i.U.  

    3754 analog  

    3736 oder 3735  

    Schilddrüsen-Check  

    TSH  

    4030  

    Darmkrebs-Vorsorge  

    Hämoglobin immunologisch  

    Hämoglobin-Haptoglobin-Komplex, immunologisch  

    2 x 3747 analog  

    2 x 3747 analog  

    Zusätzliche hausärztliche Leistungen

    Bei dem erweiterten Angebot zur Sekundärprävention fallen zusätzlich hausärztliche Leistungen an, die vom Hausarzt berechnet werden können. Dies sind vor allem die  

     

    • Beratungen zu den Laboruntersuchungen (Nr. 1 oder 3 GOÄ),
    • Blutabnahmen (Nr. 250 GOÄ) und
    • Ultraschalluntersuchungen (Nr. 417 oder 410 GOÄ plus bis zu 3 x Nr. 420 GOÄ). Meist ist wegen der zusätzlichen Ultraschalluntersuchung statt der Nr. 3 nur die Nr. 1 GOÄ berechenbar.