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  • 01.05.2000 · Fachbeitrag · Selbstzahlerleistungen

    Die Gesundheitsuntersuchung für Berufskraftfahrer

    | Alle fünf Jahre müssen sich Lkw-, Bus- und Taxifahrer zum Nachweis ihrer Fahrtauglichkeit einem Gesundheits-Check unterziehen. So will es die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 1. Januar 1999. Die Untersuchung wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert, sondern ist privat zu bezahlen. Dieses interessante Betätigungsfeld hat zum Beispiel auch der RWTÜV erkannt und weist mit Faltblättern, die am Infoständer der Rathäuser ausliegen, auf diesen Service hin. Manche Untersuchung kann nur der Arbeits- oder Betriebsmediziner machen, den alle fünf Jahre fälligen Gesundheits-Check nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 dürfen aber auch Allgemeinmediziner durchführen. Auf diesen Service sollten Sie in den Wartezonen Ihrer Praxis hinweisen, damit er sich mit der Zeit herumspricht. |