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  • 05.01.2010 | Regelleistungsvolumina

    Keine Änderungen in der RLV-Systematik im Quartal 2/2010

    Ursprünglich sollte der Bewertungsausschuss noch im Dezember 2009 einen Beschluss zu weiteren Änderungen in der RLV-Systematik fassen (wir berichteten in Nr. 10/2009). Neben einer Überprüfung der Zuschlagsregelung für Berufsausübungsgemeinschaften und Praxen mit angestellten Ärzten war vorgesehen, für die innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, aber außerhalb der RLV zu vergütenden Leistungen Fallwertzuschläge einzuführen.  

     

    KBV und Kassen konnten sich jedoch im Dezember im Bewertungsausschuss nicht auf die Modalitäten einer solchen Mengenbegrenzung verständigen. Somit gibt es voraussichtlich im Quartal 2/2010 ebenfalls keine Änderungen in der RLV-Systematik.  

    Neue Zusatzbudgets ab Quartal 3/2010?

    Nach den Vorstellungen der KBV sollen künftig für fast alle bisher außerhalb des RLV zu vergütenden Leistungen - ausgenommen Prävention, Labor und Notfalldienst - sogenannte qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) gebildet und damit der Höhe nach begrenzt werden. Derartige Zusatzvolumen soll es dann nicht nur für die bisherigen Fallwertzuschläge wie Sonografie, Kleinchirurgie und Psychosomatik, sondern beispielsweise auch für die besondere Inanspruchnahme, dringende Besuche, Empfängnisregelung und Akupunktur geben. Die Leistungen innerhalb dieser Zusatzvolumen werden dann nur bis zu einer bestimmten Obergrenze in voller Höhe, darüber hinaus abgestaffelt vergütet.  

     

    Ziel der Einführung dieser Zusatzbudgets ist es, die RLV, die in fast allen KVen seit dem Quartal 4/2009 wegen einer starken Zunahme der freien Leistungen mehr oder weniger deutlich gesunken sind, zu stabilisieren. Durch eine solche Budgetierung der freien Leistungen steht dann ein größeres Honorarvolumen für die RLV zur Verfügung.  

    Regionale Regelungen gelten zunächst weiter