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  • 07.12.2010 | Reform

    Die neue GOÄ: Was sehen die Konzepte der BÄK und PKV im Einzelnen vor?

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    Alle Beteiligten sind sich darin einig, dass die GOÄ dringend novelliert werden muss. Völlige Uneinigkeit besteht jedoch hinsichtlich der Ziele einer Novellierung. Doch wer verfolgt welche Ziele? Der Beitrag in „Abrechnung aktuell“ klärt auf und gibt einen Ausblick auf 2011.  

    Wer macht die GOÄ?

    Die GOÄ ist ein bundesweit rechtsverbindlicher Text, aber kein Gesetz. Bundesgesetze werden vom Parlament beschlossen, die GOÄ ist eine Verordnung der Bundesregierung. Federführend ist das Bundesgesundheitsministerium. Wenn das Bundeskabinett eine Änderungsverordnung zur GOÄ (dies wäre die fünfte) beschlossen hat, bedarf sie noch der Zustimmung des Bundesrats. Der Bundesrat kann dabei auch Änderungen am Regierungsentwurf vornehmen.  

     

    Dies zeigt auf, dass die Kostenträger einen starken Einfluss auf die GOÄ-Novellierung haben. Im Bundesrat haben die Länderfinanzminister ein starkes Interesse an Kostenbegrenzungen der Beihilfe. Dies deckt sich weitgehend mit den Interessen der PKV. Die Ärzteschaft ist darauf angewiesen, dass sich Rechts- und Sachverstand durchsetzen. Und wo bleibt der Patient? Die Frage, ob seine Interessen sich mehr mit denen der Ärzte oder denen der PKV/Beihilfe decken, muss jeder selbst beantworten.  

    Warum gibt es die GOÄ?

    Die GOÄ soll Ärzte vor Preisdumping und die Patienten vor Überforderung schützen. Kostenträgern bietet sie eine verlässliche Kalkulationsgrundlage. Mit dem Aufkommen von IGeL-Leistungen geführte Diskussionen, den Ärzten mehr Vertragsfreiheit mit dem Patienten zu gewähren, wurden zu Recht vom damaligen Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer mit Hinweis auf den notwendigen Schutzzweck der GOÄ zurückgewiesen.  

    Das Konzept der Bundesärztekammer (BÄK)

    Die BÄK verfolgt mit ihrem Konzept vor allem zwei Ziele: