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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Recht

    Wann können Sie als Kassenarzt bei GKV-Patienten ärztliche Leistungen privat abrechnen?

    | Viele Ärzte fragen sich, unter welchen Voraussetzungen sie ärztliche Leistungen gegenüber Kassenpatienten privatärztlich nach Maßgabe der Gebührenordnung (GOÄ) abrechnen dürfen. Diese Frage stellt sich angesichts weitreichender Budgetierung immer häufiger, weil viele Praxen die Privateinnahmen benötigen, um ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage zu sichern. Das Bundessozialgericht hat sich in drei Urteilen vom 14. März 2001 grundlegend mit der Leistungspflicht des Kassenarztes befasst (Az: B 6 KA 54/00 R; B 6 KA 67/00 R; B 6 KA 36/00 R). Hieraus ergibt sich zugleich, in welchen Fällen eine Privatliquidation ärztlicher Leistungen gegenüber Kassenpatienten in Betracht kommt. |