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  • 01.05.1997 · Fachbeitrag · Recht

    Ohne exakte Dokumentation ist Ihr Honorar gefährdet!

    | Schon oft haben wir bei Fragen zur Abrechnung den folgenden Hinweis gegeben: “Wir empfehlen Ihnen eine exakte Dokumentation Ihrer Leistungen”. Wie weit die Beweisnot des abrechnenden Arztes gehen kann und welche Auswirkungen dies auf das Honorar haben kann, zeigt ein uns jetzt bekannt gewordener Fall: Ein Privatpatient verweigerte die Zahlung der GOÄ-Nrn. 3 (eingehende Beratung), 8 (Ganzkörperstatus), 200 (Verband) und einer später erbrachten Nr. 1 (Beratung). Das Amtsgericht Hannover folgte seiner Darstellung, statt der eingehenden Beratung habe nur eine einfache Beratung (Nr. 1) stattgefunden, statt des Ganzkörperstatus sei nur eine kleinere Untersuchung durchgeführt worden, der Verband sei nur ein - nicht berechenbarer - Schnellverband gewesen und die abschließende Beratung habe gar nicht stattgefunden, weil die Ärztin keine entsprechende Dokumentation vorweisen konnte (Urteil vom 3. Januar 1997, Az. 559Z15902/96). An diesem Fall zeigt sich, daß auch bei häufigen und scheinbar simpel nachzuvollziehenden Leistungen die in der Berufsordnung geforderte “ordnungsgemäße” Dokumentation den Anforderungen der Nachprüfbarkeit oft nicht genügt. |