01.10.2000 · Fachbeitrag · Recht
Lassen Sie sich bei einem Befundbericht nicht vom Versorgungsamt mit 4 DM Zeugenhonorar abspeisen!
| Bei ärztlichen Befundberichten für Versorgungsämter dürfen keine Schreibgebühren berechnet werden. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 9. Februar 2000 (Az: B 9 SB 10/98 R). Diese Feststellung ist nicht neu, denn so urteilte das Gericht schon im Jahre 1991. Allerdings hatten die meisten Versorgungsämter bislang brav die Schreibgebühren bei Befundberichten bezahlt. Leider müssen sich die Ärzte mit dieser Entscheidung abfinden; laut SGB X können sie auch nicht die Erstellung eines Befundberichts verweigern. |
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