01.10.1997 · Fachbeitrag · Recht
Das Bundessozialgericht schafft Klarheit: Die rückwirkende Teilbudgetierung war rechtswidrig!
| Die Vorgeschichte in Kürze: Durch die zum 1. Januar 1996 in Kraft getretene EBM-Reform sollte unter anderem mittels Einführung von Leistungskomplexhonoraren der “Hamsterradeffekt” bei der Erbringung der ärztlichen Leistungen gestoppt werden; gleichzeitig wurde mit der Reform das Ziel verfolgt, Gesprächsleistungen zu fördern. Der Schuß ging jedoch nach hinten los: Infolge einer enormen Leistungsausweitung sank der Punktwert im 1. Quartal 1996 um etwa 30 Prozent. Der Bewertungsausschuß hat daher für Gesprächs- und bestimmte Untersuchungsleistungen im April 1996 Budgetierungen in Erwägung gezogen, diese aber letztlich von der weiteren Entwicklung der gesamten Leistungsanforderungen abhängig gemacht. Erst am 13. Juni 1996 wurde dann endgültig beschlossen, Gesprächs- und Untersuchungsleistungen zu budgetieren. |
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