01.04.2001 · Fachbeitrag · Recht
BSG: Arzt darf keine Zuzahlungen für vertragsärztliche Leistungen bei Kassenpatienten fordern
| Der Arzt darf für die Erbringung vertragsärztlicher Leistungen grundsätzlich keine Zuzahlungen verlangen. Erst recht ist es nicht zulässig, ausschließlich private Bezahlungen für zur vertragsärztlichen Versorgung gehörende Leistungen zu fordern. Zu diesem Ergebnis kam das Bundessozialgericht am 14. März 2001 in mehreren Urteilen (Az: B 6 KA 36/00 R, B 6 KA 87/00 R und B 6 KA 54/00 R). Den Entscheidungen lag folgender Sachverhalt zu Grunde: |
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