01.11.1997 · Fachbeitrag · Recht
Alternative Heilmethoden müssen anerkannt sein
Das Bundessozialgericht hatte am 16. September 1997 in fünf Fällen darüber zu entscheiden, ob die jeweils vom Arzt angewandte alternative Heilmethode zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Es handelte sich dabei um
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 15,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig